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TERMS OF SALE AND TERMS OF DELIVERY
1. Allgemeines: Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung unserer Fabrikate und für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vereinbarungen wie auch mündliche Absprachen mit unseren Vertretern sind nur dann für uns verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Sämtliche Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich.
2. Preise: Unsere Preise verstehen sich ab Werk (nach jeweiliger Angabe) ausschließlich Verpackung. Sie gelten grundsätzlich unversichert, d. h. vom Zeitpunkt, zu dem die Ware unser Werk verlassen hat, gehen alle Gefahren und Schäden zu Lasten des Käufers. Den bestätigten Preisen liegen die heute gültigen Materialpreise und Löhne zugrunde. Wir behalten uns vor, bei Lieferung die Preise in Rechnung zu setzen, die aufgrund der dann gültigen Materialpreise und Löhne maßgebend sind. Angebote von ST-Systems International sind grundsätzlich freibleibend, wenn keine Gültigkeitsklauseln ausdrücklich genannt wurden.
3. Verpackung: In Rechnung gestellt werden unsere tatsächlichen Verpackungskosten, die nicht zurückvergütet werden. Bei Verpackung in Kisten wird der hierfür berechnete Wert zu 2/3 gutgeschrieben, wenn das gesamte Packmaterial in einwandfreiem Zustand frachtfrei wieder zurückgesandt wird.
4. Lieferfrist: Die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit wir sie nicht durch schriftliche Bestätigung ausdrücklich zugesagt haben. Überschreiten wir die verbindlich zugesagten Fristen, so hat der Besteller das Recht, uns schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen. Insbesondere stehen dem Besteller Schadenersatzansprüche wegen eines etwaigen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens nicht zu. Der Besteller kann auch Teillieferungen unsererseits nicht ablehnen. Höhere Gewalt, Ausfall von Arbeitskräften, Mangel an Rohmaterialien etc. unterbrechen unsere Lieferverpflichtung. In Sonderfällen behalten wir uns bei Lieferungen eine Abweichung in der Bestellmenge bis zu 5 % nach oben oder nach unten vor.
5. Abruf: Auf Abruf gekaufte Waren sind ohne besondere Vereinbarung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, spätestens jedoch binnen 12 Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung abzunehmen. Erfolgt die Abnahme nicht rechtzeitig, so können wir nach unserer Wahl die versandfertige Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern und unter Belastung aller entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung setzen oder ohne Aufforderung zum Versand bringen.
6. Gewährleistung: Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb drei Tagen nach Lieferung, solche wegen nicht offensichtlicher Mängel innerhalb acht Tagen nach ihrer Entdeckung uns gegenüber schriftlich zu erheben. Für Mängel, welche nicht innerhalb dieser Frist oder erst nach Vereinbarung dieser Gegenstände gerügt werden, ist unsere Haftung auf jeden Fall ausgeschlossen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzteillieferungen. Kommen wir nicht innerhalb drei Wochen nach Eingang der schriftlichen Mängelrüge unserer Ersatzpflicht nach oder schlägt die Durchführung unserer Gewährleistungsverpflichtungen fehl, so stehen dem Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. Ausgeschlossen ist auf jeden Fall unsere Ersatzpflicht wegen aller Schäden, die Folge der mangelhaften Lieferung oder mangelhaften Durchführung der Gewährleistungsverpflichtungen sind oder die im Zusammenhang mit der Lieferung oder der mangelhaften Durchführung der der Gewährleistungsverpflichtungen von uns oder unseren Hilfspersonen verursacht werden. Dies gilt nicht, wenn wir oder unsere Hilfspersonen den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt haben. Sortimente, die als mindere Qualität oder als Sonderposten ausdrücklich geliefert wurden, unterliegen nicht der Regelung der Ziffer 6, Abs. 1 und 2 dieser Geschäftsbedingungen. Bei Folge- bzw. Nachbestellungen sind Abweichungen in Form und technischer Ausführung möglich, daher müssen diese Aufträge vorher mit ST-Systems International abgestimmt sein. Technische Änderungen von angebotenen oder veröffentlichten Produkten sind möglich. Die Gewährleistungsfrist beträgt auf mechanische Bauteile 12 Monate, auf elektrische und elektronische Bauteile 6 Monate. Die Frist beginnt mit der Auslieferung der bestellten Geräte.
7. Modelle und Werkzeuge: Soweit solche für Spezialausführungen angefertigt werden müssen, bleiben unser Eigentum, auch wenn diese vom Besteller ganz oder teilweise bezahlt werden. Eine Verpflichtung, einzelne Ausführungsformen in unseren Fabrikaten einem Abnehmer vorzubehalten, können wir nur eingeben, soweit sie durch Patente oder rechtsgültige DBGM geschützt sind.
8. Schutzrechte: Es ist ausschließlich Sache des Bestellers, sich darüber zu vergewissern, ob die in Auftrag gegebenen Spezialanfertigungen nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Forderungen irgendwelcher Art lehnen wir ab. Der Besteller hat sich in evtl. Streitfällen mit dem Anspruchsteller selbst auseinanderzusetzen.
9. Zeichnungen und Unterlagen: Zeichnungen und Unterlagen darf der Empfänger irgendwelchen dritten Personen nicht bekanntgeben. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadenersatz und berechtigen uns zum Rücktritt von allen eingegangenen Verpflichtungen. Alle Zeichnungen und Unterlagen sind uns nach Einsichtnahme sofort zurückzugeben
10. Rücktrittsrecht: Behinderung durch höhere Gewalt bei uns oder unseren Lieferwerken, insbesondere Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Warenmangel, verspätete Materialanlieferung, berechtigen uns, die Ausführung des Auftrags hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir haben ferner das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarten Zahlungsbedingungen zu ändern, wenn Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers eintreten und sich die Kreditwürdigkeit desselben verschlechtert. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt: Die Gegenstände bleiben bis zur völligen Bezahlung und bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung unzulässig und Weiterveräußerung nur gegen ordnungsgemäße Bezahlung durch den Käufer statthaft. Etwaige Pfändungen von dritter Seite müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.
12. Auftragsrückstellung und Annullierung: Im Fall einer Nichtabnahme der bestellten Gegenstände innerhalb einer noch von uns festzusetzenden Frist, wie auch im Falle einer Auftragsannulierung des Kunden, wozu in jedem Fall unser Einverständnis erforderlich ist oder in dem Fall, in dem wir infolge schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse des Kunden vom Auftrag zurücktreten, ist der Käufer verpflichtet, die Kosten für die Bearbeitung des Auftrags, die geleisteten Vorarbeiten einschließlich der für die Erledigung des Auftrags beschafften Materialien zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für den entgangenen Gewinn zu bezahlen.
13. Versand: Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versandort und Versandweg werden von uns nach bestem Ermessen bestimmt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Sämtliche Frachten, Porti, Versicherungen und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Empfängers, ebenso etwaige Urkundensteuern.
14. Zahlung: Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen bar, das gilt insbesondere für Reparaturleistungen und Ersatzteillieferungen. Im übrigen gelten die jeweils in den Auftragsbestätigungen festgelegten Bedingungen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig und gleichzeitig werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bis auf weiteres Verzugszinsen berechnet. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Im Sinne des § 86 HGB sind unsere Herren Vertreter zur Entgegennahme von Zahlungen nur befugt, wenn sie dazu besonders ermächtigt sind. Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein gesetzliches Zurückhaltungsrecht zu. Dieses kann auch wegen Forderungen aus früheren Lieferungen, Instandsetzungen usw. geltend gemacht werden. Wir sind nicht verpflichtet, Ersatzteile zu liefern, solange der Kunde noch einen Kontorückstand bei uns hat.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für beide Parteien ist 37083 Göttingen. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten. Als Gerichtsstand wird für folgende Sonderfälle ebenfalls das für den Erfüllungsort dem jeweiligen Streitwert nach zuständige Gericht vereinbart. a) wenn beide Parteien Vollkaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. b) Wenn der Besteller seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat oder nach Vertragsabschluß in das Ausland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung un- auffindbar ist. c) Generell bei allen Vertragspartnern für das Mahnverfahren.
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